Zusammenfassung
Der Beitrag ordnet den Gesetzentwurf als Versuch ein, ein langjähriges Ermittlungsdefizit im digitalen Raum zu schließen, während gleichzeitig die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Datenschutz gewahrt werden sollen.
Gegenstand und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Das hier vorliegenden Online-Dokument beschreiben einen Gesetzentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen sowie zur Weiterentwicklung strafrechtlicher Ermittlungsbefugnisse in Deutschland.
Speicherpflicht für IP-Adressen
Der Fokus liegt dabei auf der Verpflichtung für Internetanbieter, IP-Adressen für drei Monate vorsorglich zu speichern, um die Identifizierung von Tätern bei Internetstraftaten wie Kinderpornografie oder Cyber-Betrug zu ermöglichen.
Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten
Ergänzend wird das Instrument der Sicherungsanordnung eingeführt, mit dem Ermittlungsbehörden die kurzfristige Aufbewahrung bereits vorhandener Verkehrsdaten verlangen können, um deren Löschung zu verhindern.
Quellengrundlage
Die Quellen umfassen eine detaillierte Gegenüberstellung der Gesetzesänderungen in der Strafprozessordnung sowie einen begleitenden FAQ-Katalog des Bundesministeriums der Justiz.
Verhältnismäßigkeit und Abgrenzung zur Vorratsdatenspeicherung
Letzterer erläutert die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und grenzt diese von der weitreichenderen Vorratsdatenspeicherung ab, da keine Bewegungsprofile erstellt oder Nachrichteninhalte erfasst werden.
Weitere verfahrensrechtliche Regelungen
Zudem werden verfahrensrechtliche Anpassungen bei der Funkzellenabfrage und die Entschädigungsregeln für betroffene Telekommunikationsunternehmen thematisiert.

Achim Weidner ist zertifizierter Social Media Manager (IHK) und Absolvent des Zertifizierungsprogramms (Certificate of Advanced Studies) „Rechtliche Aspekte der IT- und Internet-Compliance“ an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Dieses Programm ist angesiedelt in der Fakultät für Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und deckt folgende Bereiche ab: Datenschutz, Datensicherheit, Internetrecht sowie Computer- und Internetstrafrecht, ergänzt durch den Aspekt der technischen Datensicherheit. Seite 2017 befasst er sich mit der Thematik der „Künstlichen Intelligenz“.
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