Heute Morgen habe ich für mich ein Problem gelöst. In letzter Zeit neigen WhatsApp-Nutzer dazu, ihre Befindlichkeiten, Wünsche und Aufträge per WhatsApp-Sprachnachricht zu übermitteln. Um schneller zum Kern der Mitteilung zu kommen, nutzte ich jetzt die Transkriptionsfunktion von NotebookLM https://notebooklm.google.com.



Schritt 1: Download der Sprachnachricht
- Öffne WhatsApp und suche die gewünschte Sprachnachricht.
- Lade die Sprachnachricht im .oog-Format herunter.
Schritt 2: Konvertierung in das MP3-Format
- Besuche den Datei-Konverter Convertio.
- Lade die heruntergeladene Sprachnachricht im .oog-Format hoch.
- Wähle das MP3-Format als Zielformat aus und starte die Konvertierung.
- Lade die konvertierte MP3-Datei auf deinen Computer herunter.
Schritt 3: Hochladen der Audiodatei in NotebookLM
- Melde dich bei deinem NotebookLM-Konto an.
- Gehe zum Bereich „Dokumente“ und klicke auf „Neues Dokument hochladen“.
- Wähle die konvertierte MP3-Datei aus und lade sie hoch.
Schritt 4: Automatische Transkription
- Nach dem Hochladen beginnt NotebookLM automatisch mit der Transkription der Audiodatei.
- Warte, bis die Transkription abgeschlossen ist. Die Datei wird auf der linken Seite als Quelle angezeigt.
Schritt 5: Zusammenfassung und Übersetzung
- Klicke auf die transkribierte Datei, um den vollständigen Text anzuzeigen.
- Formuliere in der Chateingabe einen Prompt, um eine Zusammenfassung zu erhalten. Beispiel: „Fasse den wesentlichen Inhalt der Nachricht zusammen.“
Mit diesen Schritten kannst du WhatsApp-Sprachnachrichten effizient transkribieren und die Inhalte schnell erfassen.

Achim Weidner ist zertifizierter Social Media Manager (IHK) und Absolvent des Zertifizierungsprogramms (Certificate of Advanced Studies) „Rechtliche Aspekte der IT- und Internet-Compliance“ an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Dieses Programm ist angesiedelt in der Fakultät für Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und deckt folgende Bereiche ab: Datenschutz, Datensicherheit, Internetrecht sowie Computer- und Internetstrafrecht, ergänzt durch den Aspekt der technischen Datensicherheit. Seite 2017 befasst er sich mit der Thematik der „Künstlichen Intelligenz“.
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