EU AI Act: KI-Kompetenz ab Februar 2025 Pflicht – So bereiten Sie Ihr Unternehmen vor!

Der Countdown läuft!

Ab dem 02. Februar 2025 treten mit dem neuen EU-AI Act (im Deutschen KI-VO / Verordnung) schrittweise neue Regelungen für den Einsatz von KI-Systemen in Unternehmen in Kraft. Unabhängig davon, ob Sie ein kleines Startup, Freelancer oder ein großes Unternehmen führen – sobald KI-Technologie in Ihrem Geschäft eine Rolle spielt, müssen Sie die Vorgaben der KI-VO beachten.

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So bereiten Sie Ihr Unternehmen vor!

Dies gilt auch für Anwendungen wie Microsoft Copilot (ab Windows 11 und Office-Apps), ChatGPT, Mistral, Claude und andere Sprachmodelle, unabhängig davon, ob diese auf dem Desktop-PC oder auf dem Smartphone genutzt werden. Eine der zentralen Anforderungen ist die Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz. Doch was bedeutet das genau und wie können Sie sich und Ihr Unternehmen optimal darauf vorbereiten?

Was ist KI-Kompetenz?

Artikel 4 der KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter und alle anderen Personen, die mit KI-Systemen zu tun haben, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

Das bedeutet: Sie müssen in Ihre eigene Weiterbildung und die Ihrer Mitarbeiter investieren, damit diese KI-Systeme sachkundig einsetzen können und die damit verbundenen Chancen und Risiken verstehen.

Welche Kompetenzen sind wichtig?

Die Anforderungen an die KI-Kompetenz sind im KI-VO noch abstrakt formuliert. Klar ist jedoch, dass es dabei nicht nur um technisches Know-how geht. Auch ein fundiertes Verständnis der ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Systemen ist unerlässlich.

Hier einige Beispiele für wichtige KI-Kompetenzen:

  • Grundlegendes Verständnis von KI und ihren Anwendungsbereichen. Bedenken Sie, dass heute schon viele Mitarbeiter KI-Systeme als sogenannte Schatten-IT auf ihren privaten Geräten nutzen. Dies ist positiv und sollte gefördert werden.
  • Kenntnisse der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit KI (DSGVO), also keine personenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder Kunden bei Chatdialogen eingeben und Informationen, die eigene Geschäftsgeheimnisse oder die eines Kunden beinhalten, beim Chat-Dialog (Prompt) nutzen.
  • Fähigkeit, KI-Systeme zu bedienen und zu überwachen und die Übertragung von Daten zu Trainingszwecken deaktivieren.
  • Risikobewertung und -management im Umgang mit KI.
  • Bewusstsein für ethische Fragen und die Datenqualität beachten. Sonst gibt es sogenannte Verzerrungen oder die KI halluziniert.

Wie können Sie die KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen stärken?

  • Bestandsaufnahme: Analysieren Sie, welche KI-Systeme Sie bereits einsetzen oder in Zukunft einsetzen möchten. Denken Sie auch an die Schatten-IT der Mitarbeiter. Wenn Sie KI mit Personenbezug nutzen, müssen Sie diese auch im Verfahrensverzeichnis nach Artikel 30 DSGVO dokumentieren.
  • Kompetenzanalyse: Identifizieren Sie die benötigten KI-Kompetenzen für die jeweiligen Anwendungsfälle.
  • Schulungskonzepte: Entwickeln Sie maßgeschneiderte Schulungsprogramme für sich und Ihre Mitarbeiter, die auf ihre jeweiligen Bedürfnisse und Vorkenntnisse abgestimmt sind. Denken Sie daran, KI dient der Produktivitätssteigerung im Unternehmen. Es werden zahlreiche, auch kostenlose Fortbildungsveranstaltungen angeboten (Bitkom, KI-Campus, openHPI).
  • Sensibilisierung: Sorgen Sie für ein allgemeines Bewusstsein für die strategische Bedeutung von KI-Kompetenz im Unternehmen.

Fazit: Die Zeit zum Handeln ist jetzt!

Die Frist für die Umsetzung der KI-Kompetenz ist knapp. Nutzen Sie die Zeit und bereiten Sie Ihr Unternehmen bestmöglich auf die neuen Anforderungen vor. Investitionen in die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeiter zahlen sich aus – sie sichern nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern stärken auch die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.


Die zentralen Bestimmungen des EU-AI-Act / KI-VO über KI-Kompetenz

Artikel 4 KI-VO | KI-Kompetenz

Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.

Artikel 3 Nr. 56 KI-VO | Begriffe

KI‑Kompetenz“ die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI‑Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.

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Achim Weidner ist Absolvent des Zertifizierungsprogramms (Certificate of Advanced Studies) „Rechtliche Aspekte der IT- und Internet-Compliance“ an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Dieses Programm ist angesiedelt in der Fakultät für Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und deckt folgende Bereiche ab: Datenschutz, Datensicherheit, Internetrecht sowie Computer- und Internetstrafrecht, ergänzt durch den Aspekt der technischen Datensicherheit sowie zertifizierter Social Media Manager (IHK) und KI-Manager. Tätig als externer Koordinator für den Datenschutz und externer Datenschutzbeauftragter. Ich unterstützte #aiineurope.

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