EU AI Act: KI-Kompetenz ab Februar 2025 Pflicht – So bereiten Sie Ihr Unternehmen vor!

Der Countdown läuft!

17.01.2025 Ab dem 02. Februar 2025 treten mit dem neuen EU-AI Act (im Deutschen KI-VO / Verordnung) schrittweise neue Regelungen für den Einsatz von KI-Systemen in Unternehmen in Kraft. Unabhängig davon, ob Sie ein kleines Startup, Freelancer oder ein großes Unternehmen führen – sobald KI-Technologie in Ihrem Geschäft eine Rolle spielt, müssen Sie die Vorgaben der KI-VO beachten.

Dies gilt auch für Anwendungen wie Microsoft Copilot (ab Windows 11 und Office-Apps), ChatGPT, Mistral, Claude und andere Sprachmodelle, unabhängig davon, ob diese auf dem Desktop-PC oder auf dem Smartphone genutzt werden. Eine der zentralen Anforderungen ist die Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz. Doch was bedeutet das genau und wie können Sie sich und Ihr Unternehmen optimal darauf vorbereiten?

Was ist KI-Kompetenz?

Artikel 4 der KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter und alle anderen Personen, die mit KI-Systemen zu tun haben, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

Das bedeutet: Sie müssen in Ihre eigene Weiterbildung und die Ihrer Mitarbeiter investieren, damit diese KI-Systeme sachkundig einsetzen können und die damit verbundenen Chancen und Risiken verstehen.

Welche Kompetenzen sind wichtig?

Die Anforderungen an die KI-Kompetenz sind im KI-VO noch abstrakt formuliert. Klar ist jedoch, dass es dabei nicht nur um technisches Know-how geht. Auch ein fundiertes Verständnis der ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Systemen ist unerlässlich.

Hier einige Beispiele für wichtige KI-Kompetenzen:

  • Grundlegendes Verständnis von KI und ihren Anwendungsbereichen. Bedenken Sie, dass heute schon viele Mitarbeiter KI-Systeme als sogenannte Schatten-IT auf ihren privaten Geräten nutzen. Dies ist positiv und sollte gefördert werden.
  • Kenntnisse der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit KI (DSGVO), also keine personenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder Kunden bei Chatdialogen eingeben und Informationen, die eigene Geschäftsgeheimnisse oder die eines Kunden beinhalten, beim Chat-Dialog (Prompt) nutzen.
  • Fähigkeit, KI-Systeme zu bedienen und zu überwachen und die Übertragung von Daten zu Trainingszwecken deaktivieren.
  • Risikobewertung und -management im Umgang mit KI.
  • Bewusstsein für ethische Fragen und die Datenqualität beachten. Sonst gibt es sogenannte Verzerrungen oder die KI halluziniert.

Wie können Sie die KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen stärken?

  • Bestandsaufnahme: Analysieren Sie, welche KI-Systeme Sie bereits einsetzen oder in Zukunft einsetzen möchten. Denken Sie auch an die Schatten-IT der Mitarbeiter. Wenn Sie KI mit Personenbezug nutzen, müssen Sie diese auch im Verfahrensverzeichnis nach Artikel 30 DSGVO dokumentieren.
  • Kompetenzanalyse: Identifizieren Sie die benötigten KI-Kompetenzen für die jeweiligen Anwendungsfälle.
  • Schulungskonzepte: Entwickeln Sie maßgeschneiderte Schulungsprogramme für sich und Ihre Mitarbeiter, die auf ihre jeweiligen Bedürfnisse und Vorkenntnisse abgestimmt sind. Denken Sie daran, KI dient der Produktivitätssteigerung im Unternehmen. Es werden zahlreiche, auch kostenlose Fortbildungsveranstaltungen angeboten (Bitkom, KI-Campus, openHPI).
  • Sensibilisierung: Sorgen Sie für ein allgemeines Bewusstsein für die strategische Bedeutung von KI-Kompetenz im Unternehmen.

Fazit: Die Zeit zum Handeln ist jetzt!

Die Frist für die Umsetzung der KI-Kompetenz ist knapp. Nutzen Sie die Zeit und bereiten Sie Ihr Unternehmen bestmöglich auf die neuen Anforderungen vor. Investitionen in die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeiter zahlen sich aus – sie sichern nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern stärken auch die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.


Die zentralen Bestimmungen des EU-AI-Act / KI-VO über KI-Kompetenz

Artikel 4 KI-VO | KI-Kompetenz

Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.

Artikel 3 Nr. 56 KI-VO | Begriffe

KI‑Kompetenz“ die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI‑Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.


KI nutzen. Datenschutz einhalten. Beides verstehen.

Generative KI verändert, wie Unternehmen arbeiten — schneller als die meisten Führungskräfte reagieren können. Gleichzeitig verschärfen DSGVO und AI Act die Spielregeln. Wer beides nicht im Griff hat, riskiert entweder den Anschluss oder den Ärger.

Ich helfe mittelständischen Unternehmen dabei, KI rechtssicher einzuführen, Datenschutzpflichten zu erfüllen — und beides so aufzubereiten, dass alle im Unternehmen mitziehen können.

Drei Situationen, in denen Unternehmen anrufen:

Achim Weidner: Mit Daten sprechen – Wie Unternehmen ihre Datenschätze mit generativer KI erschließen
Achim Weidner: Mit Daten sprechen – Wie Unternehmen ihre Datenschätze mit generativer KI erschließen

Die Datenschutzprüfung steht an — und niemand im Haus hat die Zeit oder das Fachwissen, das strukturiert aufzuarbeiten.

Das Unternehmen will KI einsetzen — aber wo die rechtlichen Grenzen liegen und wie man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitnimmt, ist unklar.

Die digitale Strategie fehlt — oder sie passt schlicht nicht mehr zu dem, was heute möglich und notwendig ist.

Achim Weidner — Berater, externer Datenschutzbeauftragter, KI-Manager. Seit über 25 Jahren übersetze ich zwischen Technik, Recht und Management — für Führungskräfte, die digitale Entscheidungen treffen müssen, ohne selbst Informatiker zu sein. Mit Standort in Rüsselsheim, tätig im Raum Frankfurt/RheinMain und bundesweit.

Achim Weidner ist zertifizierter Social Media Manager (IHK) und Absolvent des Zertifizierungsprogramms (Certificate of Advanced Studies) Rechtliche Aspekte der IT- und Internet-Compliance“ an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Dieses Programm ist angesiedelt in der Fakultät für Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und deckt folgende Bereiche ab: Datenschutz, Datensicherheit, Internetrecht sowie Computer- und Internetstrafrecht, ergänzt durch den Aspekt der technischen Datensicherheit.

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Für wen eignet sich eine KI-Beratung besonders? Meine Beratung richtet sich gezielt an mittelständische Betriebe, die ihre Effizienz steigern wollen, aber unsicher bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der technischen Umsetzung sind. Typische Szenarien sind die Einführung von KI im Marketing, im Kundensupport oder in der internen Wissensverwaltung.

Wie sicher sind meine Daten bei der Nutzung von KI-Tools? Das ist eine zentrale Frage. Im Rahmen meiner Beratung prüfen wir die Datenschutzkonformität der eingesetzten Tools. Wir erstellen notwendige Dokumente wie Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und schulen Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit sensiblen Informationen.

Bieten Sie auch Schulungen für Mitarbeiter an? Ja, denn Technologie funktioniert nur, wenn die Menschen sie verstehen. Ich biete Workshops an, die Berührungsängste abbauen und den praktischen Nutzen von KI im Arbeitsalltag vermitteln.

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