Anwendung des EU AI Act (KI-VO) – Jetzt KI-Kompetenz im Unternehmen aufbauen
Die Europäische Union hat mit dem EU AI Act (KI-VO) einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, der die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) regelt. Die KI-VO verpflichtet insbesondere Unternehmen, Selbständige und Behörden sowie deren Mitarbeiter, die KI-Tools einsetzen oder entwickeln. Da es sich um eine Konkretisierung des Wettbewerbsrechts und des Grundrechtsschutzes handelt, ist die Verordnung mit Bußgeldern strafbewehrt und unterliegt der Kontrolle der Datenschutzbehörden.
Diese Verordnung tritt ab dem 2. August 2026 in Kraft. Allerdings werden Regelungen, die Sie betreffen ab dem 2. Februar 2025 gültig, dazu gehört der Aufbau von KI-ompetenz [1].
Warum ist KI-Kompetenz wichtig?
Die Verordnung verlangt in Artikel 4 KI-VO von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, dass sie sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Dies bedeutet, dass alle Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen betraut sind, über technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung und Schulung verfügen müssen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass KI-Systeme korrekt und verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Definition von KI-Systemen
Laut Artikel 3 Abs. 1 der KI-VO sind KI-Systeme maschinengestützte Systeme, die autonom und anpassungsfähig arbeiten. Sie verarbeiten Eingaben und generieren Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte oder Empfehlungen. Bekannte Beispiele für solche Systeme sind ChatGPT [2] und Microsoft Copilot [3]. Diese Systeme nutzen Nutzereingaben wie Textanfragen oder Code und generieren daraufhin passende Ausgaben, die in verschiedenen virtuellen Umgebungen verwendet werden können.
Kritik an der Definition von KI-Systemen
Die Definition eines „KI-Systems“ nach Artikel 3 Abs. 1 KI-VO ist sehr breit gefasst. In seiner SPIEGEL-Kolumne hat Sascha Lobo darauf hingewiesen und die weitreichenden Implikationen dieser Definition kritisiert. Systeme wie ChatGPT und Microsoft Copilot fallen ebenfalls unter diese Definition, was bedeutet, dass sie den gleichen strengen Vorschriften unterliegen.
Fazit
Die Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern für den sicheren Umgang mit KI-Systemen ist ein zentraler Bestandteil des EU AI Act (KI-VO). Sie stellt sicher, dass Führungskräfte und Mitarbeiter über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um KI-Systeme produktiv und sicher zu nutzen. Dies ist entscheidend, um die Vorteile der KI zu maximieren und gleichzeitig Risiken zu minimieren. Die umfassende Definition von KI-Systemen und die nichtdiskriminierende Anwendung der Vorschriften gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen und schützen die Rechte und Freiheiten der Einzelpersonen und den Schutz der Geschäfts- und Dienstgeheimnisse.
Da die KI-VO Übergangsvorschriften beinhaltet, sollten Verantwortliche in Unternehmen, Selbständige und Behörden schon jetzt die Mitarbeiterqualifikation und die Budgetplanung auf die Tagesordnung setzen.
Keine Angst – der frühe Vogel fängt den Wurm
Diese Hinweise sollen keine Panik erzeugen, sondern Lehren aus der Einführung der DSGVO 2018 ziehen. Damals schien die Verordnung plötzlich vom Himmel gefallen zu sein. Diesmal sollten die Übergangsfristen genutzt werden, um sich organisatorisch und fachlich auf die Herausforderungen vorzubereiten. Vieles kennen wir bereits aus der Umsetzung der DSGVO, vom Verfahrensverzeichnis bis zur Transparenz der Verarbeitung. Daher gilt: Der frühe Vogel fängt den Wurm und kann die Vorteile der künstlichen Intelligenz, insbesondere deren generative Anwendungen, für geschäftlichen und persönlichen Erfolg nutzen.
Was tun?
Haben Sie Fragen? Gerne stehe ich Ihnen jederzeit und unverbindlich zur Verfügung. Über die Beantwortung von Verständnisfragen hinaus biete ich rund um das Thema „Kompetenzaufbau für die produktive und sichere Anwendung von generativer KI im Unternehmen“:
- Individuelle Fortbildungen im Unternehmen für Verantwortliche und Mitarbeiter, auf Zoom und vor Ort
- Persönliche Begleitung als Ihr Mentor und zu Onlineterminen 365/24 Ihrer Wahl
- Unterstützung bei der Klärung von Datenschutzfragen wie Verfahrensverzeichnisse und Verhaltensregeln
- [1] Artikel 113: Inkrafttreten und Anwendung https://artificialintelligenceact.eu/de/article/113/
- [2] ChatGPT von www.Open.ai, seit November 2022 frei zugänglich
- [3] Erweiterung der Microsoft Office Outlook, Word, Excel, PowerPoint, OneNote, Teams u.a. https://copilot.cloud.microsoft/de-DE/prompts
Beiträge zum Thema KI-VO / EU AI Act
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Achim Weidner ist Absolvent des Zertifizierungsprogramms (Certificate of Advanced Studies) „Rechtliche Aspekte der IT- und Internet-Compliance“ an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Dieses Programm ist angesiedelt in der Fakultät für Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und deckt folgende Bereiche ab: Datenschutz, Datensicherheit, Internetrecht sowie Computer- und Internetstrafrecht, ergänzt durch den Aspekt der technischen Datensicherheit sowie zertifizierter Social Media Manager (IHK) und KI-Manager. Ich unterstützte #aiineurope.
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