Anwendung des EU AI Act (KI-VO) – Jetzt KI-Kompetenz im Unternehmen aufbauen
02.08.2024 | Die Europäische Union hat mit dem EU AI Act (KI-VO) einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, der die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) regelt. Die KI-VO verpflichtet insbesondere Unternehmen, Selbständige und Behörden sowie deren Mitarbeiter, die KI-Tools einsetzen oder entwickeln. Da es sich um eine Konkretisierung des Wettbewerbsrechts und des Grundrechtsschutzes handelt, ist die Verordnung mit Bußgeldern strafbewehrt und unterliegt der Kontrolle der Datenschutzbehörden.
Diese Verordnung tritt ab dem 2. August 2026 in Kraft. Allerdings werden Regelungen, die Sie betreffen ab dem 2. Februar 2025 gültig, dazu gehört der Aufbau von KI-ompetenz [1].
Warum ist KI-Kompetenz wichtig?
Die Verordnung verlangt in Artikel 4 KI-VO von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, dass sie sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Dies bedeutet, dass alle Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen betraut sind, über technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung und Schulung verfügen müssen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass KI-Systeme korrekt und verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Definition von KI-Systemen
Laut Artikel 3 Abs. 1 der KI-VO sind KI-Systeme maschinengestützte Systeme, die autonom und anpassungsfähig arbeiten. Sie verarbeiten Eingaben und generieren Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte oder Empfehlungen. Bekannte Beispiele für solche Systeme sind ChatGPT [2] und Microsoft Copilot [3]. Diese Systeme nutzen Nutzereingaben wie Textanfragen oder Code und generieren daraufhin passende Ausgaben, die in verschiedenen virtuellen Umgebungen verwendet werden können.
Kritik an der Definition von KI-Systemen
Die Definition eines „KI-Systems“ nach Artikel 3 Abs. 1 KI-VO ist sehr breit gefasst. In seiner SPIEGEL-Kolumne hat Sascha Lobo darauf hingewiesen und die weitreichenden Implikationen dieser Definition kritisiert. Systeme wie ChatGPT und Microsoft Copilot fallen ebenfalls unter diese Definition, was bedeutet, dass sie den gleichen strengen Vorschriften unterliegen.
Fazit
Die Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern für den sicheren Umgang mit KI-Systemen ist ein zentraler Bestandteil des EU AI Act (KI-VO). Sie stellt sicher, dass Führungskräfte und Mitarbeiter über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um KI-Systeme produktiv und sicher zu nutzen. Dies ist entscheidend, um die Vorteile der KI zu maximieren und gleichzeitig Risiken zu minimieren. Die umfassende Definition von KI-Systemen und die nichtdiskriminierende Anwendung der Vorschriften gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen und schützen die Rechte und Freiheiten der Einzelpersonen und den Schutz der Geschäfts- und Dienstgeheimnisse.
Da die KI-VO Übergangsvorschriften beinhaltet, sollten Verantwortliche in Unternehmen, Selbständige und Behörden schon jetzt die Mitarbeiterqualifikation und die Budgetplanung auf die Tagesordnung setzen.
Keine Angst – der frühe Vogel fängt den Wurm
Diese Hinweise sollen keine Panik erzeugen, sondern Lehren aus der Einführung der DSGVO 2018 ziehen. Damals schien die Verordnung plötzlich vom Himmel gefallen zu sein. Diesmal sollten die Übergangsfristen genutzt werden, um sich organisatorisch und fachlich auf die Herausforderungen vorzubereiten. Vieles kennen wir bereits aus der Umsetzung der DSGVO, vom Verfahrensverzeichnis bis zur Transparenz der Verarbeitung. Daher gilt: Der frühe Vogel fängt den Wurm und kann die Vorteile der künstlichen Intelligenz, insbesondere deren generative Anwendungen, für geschäftlichen und persönlichen Erfolg nutzen.
Was tun?
Haben Sie Fragen? Gerne stehe ich Ihnen jederzeit und unverbindlich zur Verfügung. Über die Beantwortung von Verständnisfragen hinaus biete ich rund um das Thema „Kompetenzaufbau für die produktive und sichere Anwendung von generativer KI im Unternehmen“:
- Individuelle Fortbildungen im Unternehmen für Verantwortliche und Mitarbeiter, auf Zoom und vor Ort
- Persönliche Begleitung als Ihr Mentor und zu Onlineterminen 365/24 Ihrer Wahl
- Unterstützung bei der Klärung von Datenschutzfragen wie Verfahrensverzeichnisse und Verhaltensregeln
- [1] Artikel 113: Inkrafttreten und Anwendung https://artificialintelligenceact.eu/de/article/113/
- [2] ChatGPT von www.Open.ai, seit November 2022 frei zugänglich
- [3] Erweiterung der Microsoft Office Outlook, Word, Excel, PowerPoint, OneNote, Teams u.a. https://copilot.cloud.microsoft/de-DE/prompts
Beiträge zum Thema KI-VO / EU AI Act
- Erfahre alles über das KI-VO: wichtige Informationen und Analysen
- Transparenz von KI-Systemen: Essenz des BSI Whitepapers
- KI-VO 2024: Was Unternehmen und Behörden jetzt wissen müssen
- EU AI Act scharf geschaltet: neue KI-Regeln ab dem 01.08.2024
- EU schafft Blaupause für vertrauenswürdige KI in der ganzen Welt
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Meine Qualifikation

Achim Weidner ist Kenner für Datenschutz, Datensicherheit, soziale Medien und generative KI. Mit über 20 Jahren Erfahrung unterstützt er Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen dabei, digitale Herausforderungen zu meistern und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Ansatz und Nutzen
Sein Ansatz verbindet technisches Know-how mit rechtlicher und strategischer Weitsicht. Er liefert praxistaugliche Lösungen und strategische Impulse, um digitale Chancen sicher und effizient nutzbar zu machen. Kunden erhalten damit die Grundlage für belastbare digitale Strukturen und nachhaltigen Mehrwert. Achim Weidner ist in der Region Frankfurt RheinMain (Rüsselsheim) sowie bundesweit tätig.
Qualifikationen und Mandate
Achim Weidner ist Absolvent des Zertifizierungsprogramms „Rechtliche Aspekte der IT- und Internet-Compliance“ der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Das Programm deckt Datenschutz, Internetrecht sowie Computer- und Internetstrafrecht ab. Zusätzlich ist er zertifizierter Social Media Manager (IHK) und KI-Manager. Er übernimmt Mandate als externer Datenschutzkoordinator und externer Datenschutzbeauftragter.
Horizonterweiterung bei openHPI
Sustainability in the digital age: Environmental Impacts of AI Systems +++ KI-Biases verstehen und vermeiden +++ Profitable AI +++ Einführung in das Quantencomputing – Teil 1 +++ Digitale Medizin – Was ist ethisch verantwortbar? +++ Digitale Privatsphäre: Wie schütze ich meine persönlichen Daten im Netz? +++ Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen in der Praxis +++ Blick hinter den Hype: Aktuelle Entwicklungen rund um KI, Blockchain und IoT +++ ChatGPT: Was bedeutet generative KI für unsere Gesellschaft? +++ KI und Datenqualität – Perspektiven aus Data Science, Ethik, Normung und Recht +++ Blockchain: Hype oder Innovation? +++ Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen für Einsteiger +++ Blockchain – Sicherheit auch ohne Trust Center
Referententätigkeit
Achim Weidner war als Referent an der Volkshochschule Rüsselsheim und VHS Frankfurt am Main und für die Konrad Adanauer Stiftung tätig, wobei seine Schwerpunkte auf gesellschaftlichen und technologischen Fragestellungen lagen. Zu seinen Vortragsthemen zählten unter anderem: Künstliche Intelligenz (KI), Roboter, Atomforschung, Teilchenbeschleuniger, Digitalisierung, Silicon Valley, Neue Seidenstraße.