KI-VO: Was Unternehmen und Behörden jetzt wissen müssen

Wachsende Bedeutung von KI in verschiedenen Sektoren

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt in verschiedenen Sektoren kontinuierlich zu, und Unternehmen sowie Institutionen aller Größenordnungen erkennen zunehmend das Potenzial dieser Technologie. Allerdings fehlt es oft an einer klaren Strategie, um das volle Potenzial von KI-Lösungen auszuschöpfen. Ein entscheidender Faktor für den Erfolg ist qualifiziertes Personal, das in der Lage ist, KI-Systeme effektiv zu nutzen und gleichzeitig rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Achim Weidner: „Mit KI-Copiloten im Cockpit auf Erfolgskurs!“

Rechtliche Rahmenbedingungen und Qualifizierungspflicht

Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung (KI-VO) am 01.08.2024 wird die Qualifizierung aller mit KI-Systemen arbeitenden Personen zur Rechtspflicht in der Europäischen Union. Dies ist Artikel 4 KI-VO zu entnehmen, der am Februar 2025 verbindlich ist. Diese Verordnung betrifft Unternehmen, Selbständige, Behörden und deren Mitarbeiter, die KI-Tools einsetzen oder entwickeln. Die Nichteinhaltung der KI-VO kann zu Bußgeldern führen, da sie eine Konkretisierung des Wettbewerbsrechts und des Grundrechtsschutzes darstellt. Auch Nutzer von Tools wie ChatGPT und Microsoft Copilot sind von dieser Qualifizierungspflicht betroffen.

Bedeutung des menschlichen Faktors

Obwohl täglich neue KI-Tools auf den Markt kommen und oft große Versprechen hinsichtlich Problemlösungen und Produktivitätssteigerung machen, sollten Investitionen in Software nur ein Teil der Strategie sein. Der menschliche Faktor wird häufig unterschätzt, obwohl qualifiziertes Personal entscheidend ist, um das volle Potenzial der KI-Technologie auszuschöpfen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Generative KI: Ressourcen - Daten - Modell
Generative KI: Ressourcen – Daten – Modell

Der frühe Vogel fängt den Wurm oder lernen aus der DSGVO-Einführung

Die Einführung der DSGVO im Jahr 2018 hat gezeigt, wie wichtig es ist, sich frühzeitig auf neue rechtliche Anforderungen vorzubereiten. Die Übergangsfristen sollten genutzt werden, um sich organisatorisch und fachlich auf die Herausforderungen der KI-VO vorzubereiten. Viele der Anforderungen, wie das Verfahrensverzeichnis und die Transparenz der Verarbeitung, sind bereits aus der DSGVO bekannt. Daher gilt: Der frühe Vogel fängt den Wurm und kann die Vorteile der Künstlichen Intelligenz, insbesondere deren generative Anwendungen, für geschäftlichen und persönlichen Erfolg nutzen.

Was tun?

Sie haben Fragen? Gerne stehe ich Ihnen jederzeit und unverbindlich zur Verfügung. Über die Beantwortung von Verständnisfragen biete ich rund um das Thema „Kompetenzaufbau für die produktive und sichere Anwendung von generativer KI im Unternehmen“

  • Individuelle Fortbilden im Unternehmen für Verantwortliche und Mitarbeiter auf Zoom und vor Ort an;
  • persönliche Begleitung als Ihr Mentor und zu Onlineterminen 365/24 ihrer Wahl;
  • Unterstützung bei der Klärung von Datenschutzfragen wie Verfahrensverzeichnisse und Verhaltensregeln an

Die zentralen Bestimmungen des EU-AI-Act / KI-VO über KI-Kompetenz

Artikel 4 KI-VO | KI-Kompetenz

Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.

Artikel 3 Nr. 56 KI-VO | Begriffe

KI‑Kompetenz“ die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI‑Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.

Social Media: Facebook | Instagram | LinkedIn | WhatsApp | X (Twitter) | Bluesky | Bei Fragen gerne per E-Mail an post@achim-weidner.de

Achim Weidner ist Absolvent des Zertifizierungsprogramms (Certificate of Advanced Studies) „Rechtliche Aspekte der IT- und Internet-Compliance“ an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Dieses Programm ist angesiedelt in der Fakultät für Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und deckt folgende Bereiche ab: Datenschutz, Datensicherheit, Internetrecht sowie Computer- und Internetstrafrecht, ergänzt durch den Aspekt der technischen Datensicherheit sowie zertifizierter Social Media Manager (IHK) und KI-Manager. Tätig als externer Koordinator für den Datenschutz und externer Datenschutzbeauftragter. Ich unterstützte #aiineurope.

Horizonterweiterung bei openHPI: Profitable AI +++ Einführung in das Quantencomputing – Teil 1 +++ Digitale Medizin – Was ist ethisch verantwortbar? +++ Digitale Privatsphäre: Wie schütze ich meine persönlichen Daten im Netz? +++ Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen in der Praxis +++ Blick hinter den Hype: Aktuelle Entwicklungen rund um KI, Blockchain und IoT +++ ChatGPT: Was bedeutet generative KI für unsere Gesellschaft? +++ KI und Datenqualität – Perspektiven aus Data Science, Ethik, Normung und Recht +++ Blockchain: Hype oder Innovation? +++ Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen für Einsteiger +++ Blockchain – Sicherheit auch ohne Trust Center