KI-VO 2024: Was Unternehmen und Behörden jetzt wissen müssen

Wachsende Bedeutung von KI in verschiedenen Sektoren

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wird in Unternehmen und Institutionen aller Größen immer präsenter – ob in Start-ups, KMUs, Konzernen, öffentlichen Verwaltungen oder Bildungseinrichtungen. Führungskräfte setzen große Hoffnung in die Technologie, doch viele Organisationen experimentieren mit KI-Lösungen ohne klare Strategie. Der Schlüssel zur Maximierung des KI-Potenzials liegt in qualifiziertem Personal.

Achim Weidner: „Mit KI-Copiloten im Cockpit auf Erfolgskurs!“
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Rechtliche Rahmenbedingungen und Qualifizierungspflicht

An dieser Stelle möchte ich auf Artikel 4 der KI-Verordnung (KI-VO) hinweisen, der die Qualifizierung aller mit KI-Systemen arbeitenden Personen zur Rechtspflicht in der Europäischen Union macht. Die KI-VO verpflichtet insbesondere Unternehmen, Selbständige und Behörden sowie deren Mitarbeiter, die KI-Tools einsetzen oder entwickeln. Da es sich um eine Konkretisierung des Wettbewerbsrechts und des Grundrechtsschutzes handelt, ist die Verordnung mit Bußgeldern strafbewehrt. Mit dem Inkrafttreten der KI-VO (EU AI Act) am 01.08.2024 sind auch die Nutzer von ChatGPT und Microsoft Copilot von der Qualifizierungspflicht betroffen.

Bedeutung des menschlichen Faktors

Täglich kommen neue KI-Tools auf den Markt und preisen oft wundersame Möglichkeiten der Problemlösungen und Produktivitätssteigerung an. Die Investitionen in Software sollten jedoch nur ein Aspekt der Strategie sein. Der Faktor Mensch wird in der Regel unterbewertet und als Teil der notwendigen Investitionen in die Ressourcen unterschätzt. Qualifiziertes Personal ist entscheidend, um das volle Potenzial der KI-Technologie auszuschöpfen und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Generative KI: Ressourcen - Daten - Modell
Generative KI: Ressourcen – Daten – Modell

Der frühe Vogel fängt den Wurm oder lernen aus der DSGVO-Einführung

Diese Hinweise sollen keine Panik erzeugen, sondern Lehren aus der Einführung der DSGVO im Jahr 2018 ziehen. Damals schien die Verordnung plötzlich vom Himmel gefallen zu sein. Diesmal sollten die Übergangsfristen genutzt werden, um sich organisatorisch und fachlich auf die Herausforderungen vorzubereiten. Vieles kennen wir bereits aus der Umsetzung der DSGVO, vom Verfahrensverzeichnis bis zur Transparenz der Verarbeitung. Daher gilt: Der frühe Vogel fängt den Wurm und kann die Vorteile der Künstlichen Intelligenz, insbesondere deren generative Anwendungen, für geschäftlichen und persönlichen Erfolg nutzen.

Was tun?

Sie haben Fragen? Gerne stehe ich Ihnen jederzeit und unverbindlich zur Verfügung. Über die Beantwortung von Verständnisfragen biete ich rund um das Thema „Kompetenzaufbau für die produktive und sichere Anwendung von generativer KI im Unternehmen“

  • Individuelle Fortbilden im Unternehmen für Verantwortliche und Mitarbeiter auf Zoom und vor Ort an;
  • persönliche Begleitung als Ihr Mentor und zu Onlineterminen 365/24 ihrer Wahl;
  • Unterstützung bei der Klärung von Datenschutzfragen wie Verfahrensverzeichnisse und Verhaltensregeln an

Social Media: Facebook | Instagram | LinkedIn | WhatsApp | X (Twitter) | Bei Fragen gerne jederzeit per E-Mail an post@achim-weidner.de

Achim Weidner ist Absolvent des Zertifizierungsprogramms (Certificate of Advanced Studies) „Rechtliche Aspekte der IT- und Internet-Compliance“ an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Dieses Programm ist angesiedelt in der Fakultät für Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften und deckt folgende Bereiche ab: Datenschutz, Datensicherheit, Internetrecht sowie Computer- und Internetstrafrecht, ergänzt durch den Aspekt der technischen Datensicherheit sowie zertifizierter Social Media Manager (IHK) und KI-Manager.

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